Re: Urteil Bundesverfassungsgericht OSHO-Bewegung


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Abgeschickt von amano am 21 August, 2002 um 14:37:41

Antwort auf: Urteil Bundesverfassungsgericht OSHO-Bewegung von Prelude am 01 August, 2002 um 18:40:43:

Veröffentlichung vom OSHO-Uta Köln
Presseerklärung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.Juli 2002

BVG riskiert Grundrechtseinschränkung der Bürger durch den Staat

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2002
1 BvR 670/91 Osho Meditationsvereine ./. Bundesrepublik Deutschland

Die Osho Meditationsvereine hatten gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt, weil sie Bezeichnungen wie „Jugendreligionen“, „Psychokult“, „Sekten“, „pseudoreligiös“, „destruktiv“ und „manipulativ“, für grob diffamierend hielten.

Mit dem heute veröffentlichten Urteil hat das BVG entschieden, dass der Staat über religiöse oder weltanschauliche Gemeinschaften informieren darf, mit der Auflage, dass die religiös weltanschaulichte Neutralität des Staates zu wahren ist. Es stellt fest, dass durch die Verwendung der Begriffe „destruktiv“, „pseudoreligiös“ und „manipulativ“ die Kläger unverhältnismäßig in ihren Grundrechten beeinträchtigt worden sind und setzt damit das Urteil des OVG außer Kraft.

Es erlaubt der Regierung jedoch ohne besondere gesetzliche Ermächtigung, die Verwendung der Begriffe „Sekte“, „Jugendsekte“, „Psychokult“ auch dann, wenn es zu „mittelbar-faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen“ der Kläger kommt.

„Das BVG geht in seinem Urteil hinter die Forderung der durch die Bundesregierung eingesetzte Enquetekommission 1998 zurück, die die Verwendung des Begriffes „Sekte“ schon wegen seiner negativen Konnotation ablehnt. Diesen Rat schlägt das Bundesverfassungsgericht in den Wind und öffnet damit der pauschalen und undifferenzierten Information des Staates über religiöse Gemeinschaften Tür und Tor“, kommentiert Robert Doetsch, Vereinsvorsitzender der Osho Meditationsvereine und Leiter des Osho Uta Instituts für spirituelle Therapie und Meditation in Köln.
„Obwohl es einerseits den Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, legitimiert es andererseits die skrupellose Übernahme des Jargons der Sektenbeauftragten der Kirchen, wie z. B. „Sekte“, „Psychokult“, „Jugendsekte“, in die Informationspolitik der Regierung, d.h. in den rechtsstaatlichen Raum. Die Tatsache, dass die Begriffe „destruktiv“, „pseudoreligiös“ und „manipulativ“ als diffamierend und unrechtmäßig bezeichnet werden, tröstet nicht darüber hinweg, dass mit dem Urteil de facto ein wesentlicher Teil des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wird – indem es die mittelbar-faktische Grundrechtsbeeinträchtigung in Kauf nimmt. Geradezu mittelalterlich mutet die Zeit an, die das Gericht für diese Entscheidung brauchte: 11 Jahre. Diese Zeit hätte man dafür nutzen können, eine rechtlich klare Situation zu schaffen.“


Weitere Informationen:
Osho Uta Lotus Commune e.V., Venloer Str. 5-7, 50672 Köln
Tel: 0221 / 2780422
Robert Doetsch, Vorsitzender
Tel: 0172/ 2173 654


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